Besucherreglung in unseren stationären Pflege- und Wohneinrichtungen
Im DRK Altenpflegeheim in Werdau und im DRK Wohn- und Wohnpflegeheim für Menschen mit Behinderung in Crimmitschau sind Besuche möglich. Die geltenden Regelungen haben wir für Sie zusammengefasst.

Besuchskonzept im Rahmen der Corona-Pandemie
Die CoViD-19 Pandemie und ihre Auswirkungen stellt die gesamte Gesellschaft vor Herausforderungen. Insbesondere die Kontaktbeschränkungen und weitreichenden Hygienemaßnahmen stellen eine zunehmende Belastung für alle Personen, so auch Beschäftigte und Bewohner dar.
Es gilt eine angemessene Balance zwischen berechtigten Schutzinteresse zugunsten vulnerabler Gruppen einerseits und einem sozialen Miteinander, welches andererseits das psychosoziale Wohlergehen fördert, zu finden.
Die Entscheidung über Schutzmaßnahmen, sofern sie nicht behördlich angeordnet sind, wurde auf Grundlage einrichtungsspezifischer Risikoeinschätzungen getroffen.
1) Isolationsgefühl vorbeugen
Um einem Isolationsgefühl von Bewohnern vorzubeugen, unternehmen die Mitarbeitenden des Betreuungsteams vermehrt Spaziergänge mit mobilisierbaren Bewohnern. Mobile Bewohner werden motiviert, sich selbst innerhalb des Außenbereichs der Anlage häufig zu bewegen.
Darüber hinaus ist das Betreuungsteam aktiv in der Ansprache der Sinne der Bewohner, z.B. durch das Einbinden von Eindrücken aus der Natur, Kultur- und Beschäftigungsangeboten im großen Garten des Hauses. Die Stimmung innerhalb der Einrichtung und insbesondere in den Bewohnerzimmern wird durch individuelle Maßnahmen positiv beeinflusst, z.B. durch Pflanzen, Blumen, saisonale Fenstergestaltung und Gestaltung des Wohnraumes.
Bewohner werden bei dem Ausleben sozialer Kontakte über Telekommunikation unterstützt. Angehörigen wird empfohlen, mobile Endgeräte für ihre Bewohner bereit zu stellen. Nach jedem Gebrauch wird das entsprechende Gerät desinfiziert.
2) Besuche reduzieren durch alternative Angebote
Um den Bedarf an Besuchen zu reduzieren werden die in Punkt 1 aufgezählten Aspekte umgesetzt. Darüber hinaus werden auch weitere Kontakte, beispielsweise zu Ärztinnen und Ärzten, wenn möglich telefonisch durchgeführt.
3) Besuche im Außengelände der Einrichtung ermöglichen
Für Besuche wird bevorzugt der Besuchsbereich im Garten genutzt. Im Gebäude sind die geltenden Besuchsregeln (Hygieneregeln) schriftlich und unter Nutzung von Grafiken verdeutlicht (Abstand, Tragen eines mitgebrachten MNS, Einhaltung Husten-/ Nieshygiene, SARS-Covid-19-Schnelltest). In der festgelegten Besuchszeit können die Besucher durch telefonische Absprache darum bitten, dass die Bewohner in den Besuchsbereich gebracht werden. Auf einem dafür bereit gestellten Tisch können mitgebrachte Gegenstände oder Blumen in den dafür bereit gestellten Vasen abgestellt werden. Die Gegenstände werden durch das Betreuungsteam mit Handschuhen abgeholt und 24 Stunden aufbewahrt, anschließend erhalten sie die Bewohner. Besucher mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten müssen der Einrichtung und den Bewohnern fernbleiben.
4) Besuche innerhalb der Einrichtung in Ausnahmefällen unter Auflagen zulassen
Für Besuche, die nicht im Freien stattfinden können, beispielsweise weil Bewohner nicht entsprechend mobilisiert werden können oder weil Inhalte besprochen werden sollen, die einen geschützteren Rahmen bedürfen, können auch Besuche innerhalb der Einrichtung stattfinden. Dafür wird bevorzugt der Besuchsbereich in der Einrichtung genutzt.
Das Anliegen des Besuchs wird bei Anmeldung erfragt. Daraufhin legt die Leitung eine zeitliche Beschränkung und eine Beschränkung der Personenzahl – je nach Anliegen – fest. Bevor die Besucher die Einrichtung betreten, werden diese über die geltenden Regelungen informiert (Händehygiene bei Eintritt in Einrichtung, Tragen eines mitgebrachten MNS, Abstand, Husten-/ Nieshygiene, Vermeiden von Berührungen des eigenen Gesichts, kein Kontakt zu weiteren Bewohnern oder Mitarbeitern, Besucherbereich mit Zugangsregelungen und individuellen Auflagen, SARS-Covid-19-Schnelltest).
Jeder Besucher der die Einrichtung betritt wird registriert mit Name, Datum des Besuchs und Name des besuchten Heimbewohners, zudem werden Erkältungssymptome des Besuchers erfasst. Besucher mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten müssen der Einrichtung und den Bewohnern fernbleiben.
Während des Besuchs ist idealerweise das Fenster geöffnet. Bei ungünstiger Wetterlage oder aufgrund gesundheitlicher Risiken des Bewohners bleibt das Fenster geschlossen. Nach dem Besuch wird stoßgelüftet und alle Flächen mit häufigem Kontakt desinfiziert.
Falls der Besuchsbereich für die betroffenen Bewohner nicht erreicht werden kann, finden Besuche im Bewohnerzimmer statt. Dies stellt jedoch die absolute Ausnahme dar. Dabei ist sicherzustellen, dass in Doppelzimmern nur die besuchte Person anwesend ist. Zwischen dem Bewohner und dem Besucher wird eine Barriere in Form einer Plexiglaswand aufgestellt. Der Raum wird nach dem Besuch stoßgelüftet, idealerweise ist das Fenster auch während des Besuchs geöffnet.
Für Mitgebrachtes wird eine Möglichkeit zum Abstellen vorbereitet. Nach einer Verwahrung über 24 Stunden durch das Betreuungsteam erhält der besuchte Bewohner das Mitgebrachte.
Nach dem Besuch werden möglicherweise berührte Flächen wie Tischkanten, Stuhllehnen, Türklinken desinfiziert.
5) Verlassen des Einrichtungsgeländes durch Bewohner
Bewohner dürfen die Einrichtung für Spaziergänge verlassen und dabei auch Kontakte mit einem engen Angehörigen haben. Sie werden unterwiesen, dass sie keine geschlossenen Räume betreten dürfen (außer zum Einkaufen).
Darüber hinaus werden Bewohner wie auch Begleitpersonen unterwiesen, die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten:
· Abstand; wenn nicht möglich (Gehbehinderungen/Gangunsicherheit) mitgebrachten MNS tragen
· Idealerweise generelles Tragen MNS
· Einhalten der Husten-und Niesetikette; Berührungen des eigenen Gesichts vermeiden
· Hände waschen / desinfizieren vor Treffen mit Bewohner
Bewohner die die Einrichtung zum Spazierengehen verlassen, sollen sich nach Rückkehr die Hände gründlich mit Seife waschen und desinfizieren. Das Betreuungsteam unterstützt ggf. bei der sorgsamen Durchführung dieser Maßnahme.