mutter-kind-kuren-header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.

Vorsorgemaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige

Sie sind erschöpft? Kindererziehung, Haushalt, Beruf, ein Trauerfall oder ein zu pflegender Angehöriger können Mehrfachbelastungen sein, die Ihre Gesundheit beeinträchtigen oder gefährden.

Ansprechpartnerinnen

Frau
Sabrina Frank

Frau
Lucienne Sacher

Telefon: +49 3762 9454-112

beratung@drk-zwickauer-land.de

Zwickauer Straße 51
08451 Crimmitschau

An wen richtet sich unser Angebot?

  • An Frauen und Männer, welche in Familienverantwortung stehen (Vorsorgemaßnahmen nach §24 SGB V) und/oder Angehörige pflegen und nicht selbst in aktiver Erziehungsverantwortung stehen (§23 SGB V und §40  SGB V).
  • Die Müttervorsorge oder Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von drei Wochen außerhalb Ihrer gewohnten Umgebung zu bewegen. In den Kur-Einrichtungen lernen Sie, sich von den Anforderungen des Alltags zu erholen, neue Kräfte zu sammeln, und die eigene Rolle in der Familie zu reflektieren. Zugleich lernen Sie neue Wege kennen, mit den Mehrfachbelastungen umzugehen.
Beratung zu Mutter Kind Kuren Foto: M. Eram / DRK e.V.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Seit 2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge, Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge sowie für pflegende Angehörige eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird.

Wir empfehlen Ihnen, das Beratungszentrum des DRK Kreisverbandes Zwickauer Land e.V. schon vor dem Arztbesuch aufzusuchen. Hier nimmt man sich Zeit für Sie! Mit der Beraterin vor Ort besprechen Sie die Bedürfnisse, die sich aus Ihrer persönlichen Lebenssituation ergeben. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Beantragung der entsprechenden Kur. Nach Vorlage des Attestes übernimmt die Beraterin die Antragsstellung bei der Krankenkasse und hilft Ihnen im Fall einer Ablehnung.

In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer stationären Maßnahme.

Es verbleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen. 

Alle Rotkreuz-Angebote in Ihrer Umgebung kostenfrei auf einen Blick
- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.

Wo kann ich mehr erfahren?

Die Beraterin im DRK-Kreisverband informiert Sie über Vorsorge- und Nachsorgeangebote im Rahmen der Familienarbeit und Gesundheitsförderung und weist auf entsprechende Angebote hin.

Sie ist Ihre Ansprechpartnerin für alle im Zusammenhang mit der Maßnahme auftretenden Fragen, wie z.B. zu der jeweiligen Einrichtung, oder zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger für die Dauer des Aufenthaltes.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit einer Ansprechpartnerin vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.