Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Seit 2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge, Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge sowie für pflegende Angehörige eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird.
Wir empfehlen Ihnen, das Beratungszentrum des DRK Kreisverbandes Zwickauer Land e.V. schon vor dem Arztbesuch aufzusuchen. Hier nimmt man sich Zeit für Sie! Mit der Beraterin vor Ort besprechen Sie die Bedürfnisse, die sich aus Ihrer persönlichen Lebenssituation ergeben. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Beantragung der entsprechenden Kur. Nach Vorlage des Attestes übernimmt die Beraterin die Antragsstellung bei der Krankenkasse und hilft Ihnen im Fall einer Ablehnung.
Die Beraterin im DRK-Kreisverband informiert Sie über Vorsorge- und Nachsorgeangebote im Rahmen der Familienarbeit und Gesundheitsförderung und weist auf entsprechende Angebote hin.
Sie ist Ihre Ansprechpartnerin für alle im Zusammenhang mit der Maßnahme auftretenden Fragen, wie z.B. zu der jeweiligen Einrichtung, oder zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger für die Dauer des Aufenthaltes.
Nehmen Sie bitte mit einer Ansprechpartnerin vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.